Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht regeln Sie, wer für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind. Ist eine Vorsorgevollmacht korrekt abgefasst, so erübrigt sich in der Regel die Einrichtung einer Betreuung. Der oder die Bevollmächtigte sollte Ihr Vertrauen geniessen.