In einer Betreuungsverfügung regeln Sie wen Sie sich als Betreuer wünschen, falls die vorrübergehende oder dauerhafte Einrichtung einer Betreuung erforderlich werden sollte.

In einer Betreuungsverfügung regeln Sie wen Sie sich als Betreuer wünschen, falls die vorrübergehende oder dauerhafte Einrichtung einer Betreuung erforderlich werden sollte.