Gesetzlich Krankenversicherte haben zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr einmalig Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung.
Ab dem 35. Lebensjahr übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung alle 3 Jahre die Kosten für eine Vorsorgeuntersuchung.
Gesetzlich Krankenversicherte haben zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr einmalig Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung.
Ab dem 35. Lebensjahr übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung alle 3 Jahre die Kosten für eine Vorsorgeuntersuchung.